Fachbereich Insolvenzstrafrecht – Wir stellen uns vor:

Wir stellen uns vor. Insolvenzdelikte abwehren. Wir vertreten Sie in Angelegenheiten des Insolvenzstrafrechts.

 

UNSERE BERATUNGSVIELFALT IM ÜBERBLICK

Wir sind gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an.

  • Einführung in die Bereiche der Insolvenzdelikte

    Zunächst beschreiben wir Ihnen die objektiven Bedingungen ein jeden Bedingung der Straftat.

  • Einzelne Strafdelikte aus dem Bereich des Insolvenzrechts

    Wir erläutern und erklären Ihnen die einzelnen Straftatbestände aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts.

  • Delikte im Überblick

    Bankrottstrafbestände im Sinn des § 283 StGB, Verletzung der Buchführungspflichten im Sinne der § 283 b StGB ff., Gläubigerbegünstigungen im Sinne des § 283 c StGB, Schuldnerbegünstigungen im Sinne des § 283 d StGB.

    Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie kostenfrei und unverbindlich einen Erstberatungstermin!

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