Wir stellen uns vor. Insolvenzdelikte abwehren. Wir vertreten Sie in Angelegenheiten des Insolvenzstrafrechts.
UNSERE BERATUNGSVIELFALT IM ÜBERBLICK
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Einführung in die Bereiche der Insolvenzdelikte
Zunächst beschreiben wir Ihnen die objektiven Bedingungen ein jeden Bedingung der Straftat.
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Einzelne Strafdelikte aus dem Bereich des Insolvenzrechts
Wir erläutern und erklären Ihnen die einzelnen Straftatbestände aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts.
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Delikte im Überblick
Bankrottstrafbestände im Sinn des § 283 StGB, Verletzung der Buchführungspflichten im Sinne der § 283 b StGB ff., Gläubigerbegünstigungen im Sinne des § 283 c StGB, Schuldnerbegünstigungen im Sinne des § 283 d StGB.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie kostenfrei und unverbindlich einen Erstberatungstermin!
